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Zuzahlungsbefreiung

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Zuzahlungsbefreiung

Wenn euch eure Ärztin oder euer Arzt ein Medikament verschreibt, dann übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung den Großteil der Kosten – doch einen kleinen Teil tragt ihr selbst. Diese Zuzahlung beträgt zehn Prozent der Gesamtkosten, allerdings mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Um die finanzielle Belastung für Personen mit hohem Bedarf an Mediamenten und anderen Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen, gibt es die sogenannte Zuzahlungsbefreiung. Diese gilt, wenn die jährlichen Ausgaben für Arzneimittel und andere Leistungen zwei Prozent oder bei chronisch Erkrankten ein Prozent des Bruttojahreseinkommens übersteigen. Derzeit sind insgesamt 4,9 Millionen Personen von Zuzahlungen befreit (Stand: 2023). Habt ihr dazu Fragen? Unser Team hat die Antworten!

Quelle:
https://www.abda.de/fileadmin/user_upload/assets/ZDF/Jahrbuch-ZDF-2025/ZDF_2025_39_Zuzahlungsbefreiungen.pdf


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